Erbstreit § Gründe, Lösung & Kosten
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Erbrechtsinfo Redaktion
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- Häufige Gründe für einen Erbstreit sind unter anderem Formfehler im Testament und Uneinigkeiten in einer Erbengemeinschaft.
- Um einen Erbstreit zu vermeiden sollte man unbedingt die letztwillige Verfügung von einem Rechtsanwalt auf Richtigkeit prüfen lassen.
- Außerdem sollte man Transparenz in der Familie schaffen, um Erbstreitigkeiten zu vermeiden.
- Die Festlegung einer Teilungsanordnung bei der Erbengemeinschaft ist auch eine gute Option, um einen Erbstreit vorzubeugen.
- Man kann eine Erbengemeinschaft auflösen, um einen bereits bestehenden Erbstreit zu lösen.
- Die Mediation ist eine Option um die Streitschlichtung außergerichtlich zu veranlassen.
- Ein Anwalt für Erbrecht kann Ihnen bei bereits bestehenden Erbstreitigkeiten behilflich sein.
- Die Kosten für einen Erbstreit hat zunächst jede Partei für sich selbst zu tragen.
- Die Partei die den Erbstreit verliert, hat jedoch am Ende die Kosten der anderen Partei zu tragen.
Gründe für einen Erbstreit
Die Häufigkeiten von Erbstreitigkeiten in Österreich nehmen immer weiter zu. Hierbei können die Ursachen für einen Erbstreit zwischen gesetzlichen Erben oder einer Erbengemeinschaft durch gewillkürte Erbfolge unterschiedliche Ursachen haben. Diese Ursachen für einen Erbstreit können sehr vielfältig sein. Wenn ein Erbstreit, beispielsweise ein Erbstreit unter Geschwistern oder ein Pflichtteil Erbstreit, erst einmal aufgetaucht sind, ist die Erbstreit Dauer nur schwer vorherzusehen. Wir möchten Ihnen im Folgenden einen Überblick über die häufigsten Gründe für eine Erbstreit geben:
- Hinterlässt ein Erblasser keine letztwillige Verfügung des Todes wegen, so greift nach dem Erbrecht in Österreich die gesetzliche Erbfolge. Bei der gesetzlichen Erbfolge können unter Umständen auch Personen erben, die nach Ansicht der anderen Mitglieder der Erbengemeinschaft kein Anrecht auf einen Teil des Nachlasses haben. Hier ist ein Erbstreit beziehungsweise ein Streit um die gesetzliche Erbfolge quasi vorprogrammiert.
- Wenn ein Testament Formfehler aufweist, kann dies ein Anlass für Erbstreitigkeiten sein. Fühlt sich ein Erbe beispielsweise beim Erbe übergangen, so ist ein Formfehler im Testament der perfekte Anlass zum Testament anfechten.
- Innerhalb einer Erbengemeinschaft kommt es recht häufig zu einem Erbstreit, weil sich die Mitglieder der Erbengemeinschaft nicht bei der Verwaltung oder Verteilung des Nachlasses einig werden können.
- Sind Pflichtteilsansprüche verletzt worden, ist ein Erbstreit vorprogrammiert. Wer Anspruch auf einen Pflichtteil hat, versucht natürlich, seinen Pflichtteil durchzusetzen.
- Wenn der Verdacht im Raum steht, dass beim Erblasser zum Zeitpunkt der Testamentsverfassung eine Testierunfähigkeit bestanden haben könnte, kann es auch hier zu einem Erbstreit kommen.
Erbstreit Ursache: Konfliktpotenzial Immobilienerbe
Ein besonderes Konfliktpotenzial bieten Immobilien, die zum Nachlass gehören. Hier kommt es vor allem zum Erbstreit unter Geschwistern. Beim Erbstreit unter Geschwistern übers Haus steht häufig die Frage im Raum, wer eine Immobilie erhalten soll und wie der andere Erbe abzufinden ist. Häufig ist das Problem beim Erbstreit ums Haus, dass ein Geschwisterteil nicht über genügend Vermögen besitzt, um den anderen auszubezahlen.
Bei der Erbengemeinschaft unter Geschwistern kann es daher vorkommen, dass eine Immobilie veräußert werden muss, um die Ansprüche aller Erben decken zu können. Ein Erbe will eventuell die Immobilie verkaufen, der andere möchte darin wohnen. Hier ist ein Erbstreit vorprogrammiert, der häufig nur mit einer Mediation im Erbrecht beigelegt werden kann und schlimmstenfalls vor Gericht endet.
Erbstreit vorbeugen
Differenzen oder Streitigkeiten zwischen mehreren Erben über den Erbanteil oder zwischen Erben und Pflichtteilsberechtigten über die Höhe des Anteils am Nachlass sind keine Seltenheit. Erbrechtstreitigkeiten kommen in den besten Familienverhältnissen vor. Besonders oft entsteht ein Erbstreit in Erbengemeinschaften. Den Nachlass zwischen mehreren Erben aufzuteilen ist schwierig und führt immer wieder zu Streit, der entweder neu entsteht oder aus bereits längere Zeit schwelenden Unstimmigkeiten hervorgeht. Zu Auseinandersetzungen kommt es meistens, wenn keine letztwillige Verfügung vom Erblasser erstellt wurde.
Unklarheiten über bereits zu Lebzeiten des Erblassers vorgenommenen Schenkungen und Vermögensübertragungen, die bei der Verteilung des Nachlasses möglicherweise zu berücksichtigen sind, können zu Erbrechtstreitigkeiten führen. Besonders intensive Auseinandersetzungen gibt es auch dann, wenn Erben der gesetzlichen Erbfolge enterbt und damit ganz oder teilweise als Erbe ausgeschlossen wurden. Die Höhe des Anspruchs als Pflichtteilsberechtigter ist von der Erbmasse abhängig. Der Erbstreit wird dann von gegensätzlichen Interessen zwischen Erben und Pflichtteilsberechtigten geprägt.
Fälle, in denen berechtigte Ansprüche, wie zum Beispiel auf Auskunft, nicht oder nicht richtig erfüllt werden, können zu finanziellen Nachteilen auf Seite der Erben oder Pflichtteilsberechtigten führen. Die Kenntnis und Wahrnehmung der diesbezüglichen Rechte und Pflichten ist für den Laien kaum möglich, insbesondere auch in der gegebenen emotionalen Situation. Wer einen Erbstreit vermeiden möchte, hat bereits zu Lebzeiten viele Möglichkeiten, Vorsorge zu treffen. Wie Sie Ihren Nachlass zu Lebzeiten am Besten planen können und damit einen Erbstreit in der Familie verhindern, möchten wir Ihnen hiermit erklären. Folgende Möglichkeiten bestehen, um einen Streit rund um das Erbe zu verhindern:
- Transparenz innerhalb der Familie
- Erstellung eines Testaments
- Vermeidung von Fehlern im Testament
- Erstellung eines Erbvertrags
- Pflichtteilsverzicht
- Vorausvermächtnis oder eine Teilungsanordnung im Testament
Transparenz innerhalb der Familie
Wer einen Erbstreit vermeiden möchte, kann dies vor allem, indem er innerhalb der Familie Transparenz schafft. Es ist am Besten, mit den zukünftigen Erben schon zu Lebzeiten über den Nachlass und die Aufteilung des Nachlasses zu sprechen. Damit sind die Erben bereits frühzeitig über Umfang und Höhe des möglichen Erbes informiert und vorbereitet. Unter Umständen ist es möglich, sich schon hier umfassend zu einigen und gegebenenfalls gemeinsam mit einem Anwalt für Erbrecht einen Vertrag aufzusetzen. Auf diese Weise kann bereits zu Lebzeiten ein Erbstreit vermieden werden.
Erstellung eines Testaments
Wer ein gültiges und eindeutiges Testament errichtet, schützt seine Erben am Besten vor Erbstreitigkeiten. Wer sicherstellt, dass sein letzter Wille in einer letztwilligen Verfügung des Todes wegen unmissverständlich zum Ausdruck gebracht wird, kann einen Erbstreit vermeiden. Sollten Bedenken bestehen, dass das erstellte Testament nicht sicher aufbewahrt wäre, gibt es auch die Möglichkeit, das Testament im Testamentsregister zu registrieren. Das Testamentregister ist eine Datenbank, in der zwar nicht das Dokument selbst hinterlegt wird, allerdings die Information, dass ein Testament erstellt wurde und vor allem, wo es hinterlegt ist. Das ist im Falle des Ablebens für den Gerichtskommissär wichtig zur Auffindung dergleichen.
Vermeidung von Fehlern im Testament
Weil Erbstreitigkeiten trotz bestehendem Testament am häufigsten wegen Formfehlern im Testament entstehen, sollten Sie für die Testamentserstellung unbedingt einen Anwalt für Erbrecht beauftragen. Häufig kommt es ohne die Hilfe eines Anwalts zu widersprüchlichen Formulierungen, somit besteht das Risiko, dass die letztwillige Verfügung unwirksam ist. Wer sein letztwillige Verfügung allein aufsetzen möchte, sollte zumindest die Testamentsprüfung durch einen Spezialisten in Betracht ziehen.
Erstellung eines Erbvertrags
Ein Testament ist nicht die einzige Möglichkeit, seinen Nachlass bereits zu Lebzeiten zu planen. Eine weitere Möglichkeit ist es, einen Erbvertrag aufzusetzen. Hiermit lassen sich Erbstreitigkeiten sehr gut verhindern, weil die Erben in den Erbvertrag einwilligen müssen. Weil der Erbvertrag einseitig nicht änderbar ist, hat er eine sehr hohe Bindungswirkung. Des Weiteren hat ein Erblasser die Möglichkeit, seinen Nachlass bereits zu Lebzeiten durch Schenkungen zu verteilen. Hier sollte unbedingt an einen gültigen Schenkungsvertrag gedacht werden.
Pflichtteilsverzicht
Um spätere Erbstreitigkeiten zu vermeiden, ist es möglich, mit einzelnen Erben einen Pflichtteilsverzicht oder einen Erbverzicht zu vereinbaren und diese im Voraus dafür zu entschädigen. Auch auf diese Weise lassen sich Erbstreitigkeiten im Erbfall vermeiden. Die Möglichkeiten eines Pflichtteilsverzichts oder Erbverzichts sind vielseitig. Es gibt die Möglichkeit, dass der Pflichtteilsberechtigte sein gesamtes Erbe ausschlägt und auf alle Erbansprüche verzichtet. Des Weiteren kann der Pflichtteilsberechtigte nur auf seinen Pflichtteilsverzichten, aber das gesetzliche Erbrecht behalten. Andersrum kann er auch auf sein gesetzliches Erbrecht verzichten, das Pflichtteilsrecht aber unberührt lassen.
Vorausvermächtnis oder eine Teilungsanordnung im Testament
Ein weiteres wirksames Mittel zum Erbstreit vermeiden, ist die Festlegung einer Teilungsanordnung bei der Erbengemeinschaft. So kann der Erblasser bereits zu Lebzeiten verfügen, wer welche Gegenstände beziehungsweise welchen Erbteil aus seinem Nachlass erhalten soll. Diesem Willen des Erblassers müssen die Mitglieder der Erbengemeinschaft nachkommen. Eine Ausnahme hiervon besteht nur dann, wenn sich alle Erben einstimmig einig sind, dass sie den Nachlass anders als vom Erblasser vorgegeben verteilen möchten.
Lösung des Erbstreits
Natürlich kann es vorkommen, dass sich ein Erbstreit trotz guter Vorkehrungen und detaillierter Planung des Nachlasses nicht vermeiden lässt. Sollte es zu Erbstreitigkeiten innerhalb der Familie oder einem Erbstreit unter Geschwistern kommen, so gibt es verschiedene Möglichkeiten, eine friedliche Lösung zu finden. Ein Gerichtsverfahren sollte immer erst das letzte Mittel sein. Wir werden Sie nur darüber informieren, wie Sie einen Erbstreit lösen können.
1. Erbengemeinschaft auflösen
Die wohl einfachste und kostengünstigste Variante, um einen Erbstreit beizulegen, ist die Auflösung der Erbengemeinschaft. Eine Erbengemeinschaft entsteht sowohl bei der gesetzlichen Erbfolge, als auch bei der gewillkürten Erbfolge durch ein Testament oder Erbvertrag. Mitglieder einer Erbengemeinschaft sind grundsätzlich alle Erben. Eine Erbengemeinschaft gilt dann als aufgelöst, wenn die Erben den Nachlass untereinander aufgeteilt haben. Sollte hierbei ein Erbstreit entstehen, sollten die Mitglieder der Erbengemeinschaft versuchen, eine friedliche Lösung zu finden.
2. Rechtsanwalt für Erbrecht beauftragen
In Österreich gibt es ein gesetzliches Erbrecht, die gesetzliche Erbfolge, dadurch kommt gesetzlich festgelegten Personen zwingend ein quotenmäßig bestimmter Teil des Erbes zu. Oftmals kommt es in den besten Familien aufgrund von Diskrepanzen bezüglich der Aufteilung des Vermögens zu Erbstreitigkeiten. Insbesondere, wenn der Erblasser kein Testament erstellt hat, ist ein Erbstreit vorprogrammiert.
Aufgrund der komplexen Rechtslage im Erbrecht und den jeweils individuellen Erbstreitigkeiten kann man keine pauschale Aussage zu der Frage treffen, ob ein Anwalt bei einem Erbstreit notwendig ist. Wenn man sich allerdings in der Situation befindet, dass man sich beim Erbe übergangen oder ungerecht behandelt fühlt, empfiehlt es sich in jedem Fall, ein Erstberatungsgespräch bei einem Rechtsanwalt spezialisiert auf Erbrecht zu vereinbaren.
Die meisten Erbrechtsanwälte in Österreich bieten Erstberatungsgespräche zum Fixpreis an, in denen man konkrete Fragen stellen kann und einen sehr guten Eindruck über die Rechtslage erhält. Kontaktieren Sie einfach einen Anwalt in Ihrer Region über die Anwaltssuche von Erbrechtsinfo.at, der Ihnen in der schweren Situation eines Erbstreits helfen und Sie kompetent beraten kann.
3. Streitschlichtung durch Mediation
Eine mittlerweile sehr beliebte und erfolgversprechende Möglichkeit, einen Erbstreit beizulegen, ist die Streitschlichtung durch Mediation im Erbrecht. Hier können die Erben, die einen Erbstreit austragen, versuchen, ihre Erbstreitigkeiten friedlich beizulegen. Im Übrigen hat jeder Erblasser die Möglichkeit, bereits zu Lebzeiten eine Streitbeilegung durch Mediation im Testament anzuordnen. Dies verpflichtet die streitenden Parteien bei einem Erbstreit dazu, vor einem möglichen Gerichtsverfahren mit Hilfe eines Mediators eine friedliche Einigung anzustreben.
- Rechtsanwalt für Erbrecht aufsuchen
- Streit mittels Mediation lösen
Kosten eines Erbstreits
Das Schlimmste an Erbstreitigkeiten ist, dass sie im schlimmsten Fall eine zuvor friedliche Familie für immer entzweien. Doch nicht nur auf der emotionalen Seite gibt es durch einen Erbstreit Opfer zu beklagen. Ein Erbstreit, insbesondere vor Gericht, kann sehr schnell sehr teuer werden. Zu den Erbstreit Anwaltskosten kommen noch Erbstreit Gerichtskosten hinzu. Auch eine Mediation im Erbrecht ist nicht umsonst. In einem Erbstreit können folgende Kosten auf Sie zukommen:
Anwalts- und Gerichtkosten bei Erbstreitigkeiten
Wer sich bei einem Erbstreit dazu entscheidet, einen Anwalt zu beauftragen, muss diesen natürlich auch bezahlen. Wie hoch die Erbstreit Anwaltskosten ausfallen, ist von verschiedenen Faktoren abhängig. In der Regel dient der Streitwert als Richtlinie für die Erbstreit Anwaltskosten. Selbstverständlich können mit einem Anwalt auch individuelle Absprachen getroffen werden, beispielsweise eine pauschale Vergütung oder eine Vergütung nach Stunden. Lässt sich ein Erbstreit vor Gericht nicht vermeiden, fallen auch für die Klage vor Gericht Kosten an. Wie hoch diese im Einzelnen sind, kann ebenso pauschal nicht gesagt werden und ist von dem jeweiligen individuellen Fall abhängig.
Kosten einer Mediation während des Erbstreits
Die Mediation ist eine kostengünstige Möglichkeit für die außergerichtliche Streitschlichtung. Die Kosten für eine Mediation im Erbrecht werden in den allermeisten Fällen nach einem Stundensatz abgerechnet und hängen nicht vom Streitwert ab. Wie hoch die Erbstreit Kosten also werden, hängt zum einen von den jeweiligen Stundensatz des Mediators, zum anderen aber von der Anzahl der Stunden ab, die zur Streitschlichtung benötigt werden. Die Kosten der Mediation werden üblicherweise in der Vorphase im Zuge der Mediationsvereinbarung geregelt. Darin befinden sich unter anderem auch Informationen zur Kostenaufteilung, Bedingungen und Fristen.
Gutachter Kosten
Wer bezahlt den Erbstreit? Die Kosten für einen Erbstreit hat zunächst jede Partei selbst zu tragen. Im Falle einer Mediation stehen genaue Informationen zur Kostenaufteilung in der Mediationsvereinbarung. Zu den Erbstreit Kosten zählen die Gerichtskosten, die Vertretungskosten und die vorprozessualen Kosten. Allerdings werden die Erbstreit Kosten je nach Ausgang des Urteils gegeneinander aufgehoben. Die Partei, die verliert, hat die Erbstreit Kosten der jeweils anderen Partei zu tragen. Unter Umständen kann ein Erbstreit also eine wirklich hohe finanzielle Belastung nach sich ziehen.Wie kann Ihnen ein Anwalt bei einem Erbstreit helfen?
Ein Rechtsanwalt für Erbrecht kann Ihnen einerseits helfen, einen Erbstreit vorzubeugen und andererseits einen bestehenden Erbstreit zu lösen. Er kann Ihnen helfen den Erbstreit vorzubeugen, indem er Ihr Testament auf Richtigkeit prüft oder Ihnen hilft, ein fehlerfreies Testament aufzusetzen. Außerdem kann er Sie zur Auflösung der Erbengemeinschaft beraten und Ihnen die Konsequenzen erklären. Zusätzlich haben Anwälte oft eine Ausbildung zum Mediator und können so auch zur außergerichtlichen Streitschlichtung beitragen.Finden Sie in unserer Anwaltssuche den passenden Anwalt
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Lesen Sie in unserer Checkliste wie Sie einen Erbstreit vermeiden