Hof und Betriebsübernahme § Ablauf & Auswirkungen
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Erbrechtsinfo Redaktion
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- Eine Hof oder Betriebsübernahme sollte im Vorhinein sorgffältig geplant werden.
- Der Inhaber des Betriebs kann den Zeitpunkt für die Betriebsübergabe frei bestimmen.
- Eine ausgiebige Übergangsphase ist in jedem Fall empfehlenswert.
- Besteht das Unternehmen 5 Jahre über den Tod hinaus, so werden 15 % des Betriebsvermögens auf die Erbschaftssteuer angerechnet.
- Werden 7 Jahre nach der Übergabe keine Arbeitsplätze abgebaut, erlischt die Zahlung der Erbschaftssteuer.
- Für einen reibungslosen Ablauf der Hofübergabe sollte ein Übergabevertrag abgeschlossen werden.
Allgemeines zur Hof- und Betriebsübernahme
Eine Umstrukturierung der Leitungsfunktion eines Unternehmens bringt zwangsläufig Probleme in der Einarbeitungsphase mit sich, je nach Art und Umfang können diese die Zukunft des gesamten Unternehmens in Frage stellen. Eine rechtzeitige Organisation der zukünftigen Unternehmensleitung ist daher notwendig, damit der Betrieb ordentlich weitergeführt werden kann. Somit wird es dem zukünftigen Geschäftsführer ermöglicht, seine Aufgaben weit im Vorfeld kennen zu lernen und sich Kenntnisse und Ratschläge vom bisherigen Besitzer einzuholen. Durch die gründliche Planung der Hof- und Betriebsübernahme wird einem desaströsen Start vorgebeugt.
Erbrecht und der Betriebsübergang
Der Inhaber unterliegt bei dem Vorhaben seinen Betrieb zu übergeben keinen gesetzlichen Vorschriften, demnach kann dieser unabhängig und nach seinen individuellen Bedürfnissen den Zeitpunkt des Inhaberwechsels bestimmen. Bei Familienunternehmen findet die Hof- und Betriebsübernahme erst im Erbfall statt, der Geschäftsinhaber trägt die Verantwortung seines Betriebs bis zu seinem Tod. Auf diese Weise profitiert der nachfolgende Inhaber (Erbe) von einer ausgiebigen Übergangsphase, in der er alle relevante Abläufe detailliert kennen lernen kann, allerdings steigt dadurch auch das Konfliktpotenzial beider Parteien, da diese möglicherweise unterschiedliche Vorstellungen für die Zukunft des Unternehmens haben.
Gemäß des Erbrechts übernehmen die Erben des Verstorbenen dessen Rechte und Pflichten, somit sind individuelle Abkommen nicht notwendig. In Bezug auf die Hof- und Betriebsübernahme greifen diese Regelungen ebenfalls. Oftmals ist nicht klar, wer das Unternehmen fortführen soll, da in den meisten Fällen eine Erbengemeinschaft zurückbleibt. Ist keine Verfügung des Verstorbenen aufzufinden, so sind Streitigkeiten unter den Erben zu erwarten.
Sind die Fronten vollkommen verhärtet und kann kein Kompromiss gefunden werden, so ist der Erfolg des Familienunternehmens für die kommenden Jahre ungewiss. Um den Fortbestand des Familienunternehmens zu sichern, ist meist ein Erbverzicht von Seiten der Erbberechtigten der vernünftigste Weg. Damit das Unternehmen nach der Betriebsübergabe gut organisiert startet, ist es von höchster Wichtigkeit die Nachfolge frühzeitig zu planen.
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- Erbfolge frühzeitig planen
Sonderstatus innerhalb der Erbschaftssteuer
Der Betriebswechsel innerhalb eines Familienunternehmens belegt einen Sonderposten mit speziellen Richtlinien. Mit Eintritt der reformierten Erbschaftssteuer zum 01. Januar 2010 sind auch Regelungen innerhalb der Betriebsübergabe im Familienunternehmen betroffen. Werden mindestens sieben Jahre nach Firmenübergabe keine Arbeitsplätze abgebaut, so erlischt die Pflicht zur Zahlung der Erbschaftssteuer für das Familienunternehmen. Hat das Unternehmen dagegen nur fünf Jahre über den Tod hinaus Bestand, so werden 15 Prozent des Betriebsvermögens auf die Erbschaftssteuer angerechnet.
Auswirkungen bei Übergabe von Haus und Hof
Besonders innerhalb einer Bauernfamilie bringt ein Inhaberwechsel zahlreiche Veränderungen mit sich. Nach langjähriger harter Arbeit wird nun die Verantwortung für eine erfolgreiche Zukunft an die jüngere Generation übergeben. Die Betriebsübergabe bringt eine Umstrukturierung im Alltag des ehemaligen Inhabers mit sich, denn dieser ist immer noch in der Lage, Aufgaben zu übernehmen, nicht wie ein altes Sprichwort sagt: „Übergeben nimmt leben“. Die tägliche Freizeit kann in ehrenamtliche Tätigkeiten investiert werden, ebenso um neue Freundschaften zu schließen oder das Familienleben intensiver zu gestalten.
In der Anfangsphase nach der Betriebsübernahme sind die Nachfolger meist dankbar, auf das Wissen des früheren Inhabers zurück greifen zu können. Dennoch gestaltet sich das Leben weitaus entspannter und ausgeglichener ohne Zeitdruck als ständigen Begleiter. Im Hinblick auf diese Tatsachen sollte das Sprichwort eher lauten: „Übergeben, besser leben.“
Gelingt dem neuen Geschäftsführer ein souveräner Start, so steht einer erfolgreichen Zukunft mit einem angemessenem Lebensstandard nichts mehr im Wege. Die Grundlage dafür bildet ein harmonisches Verhältnis zum vorherigen Besitzer. Um dieses sicherzustellen ist es insbesondere von hoher Wichtigkeit, bei Abschluss des Übergabevertrages die Absichten beider Parteien zu vereinbaren. Für das Aufsetzen und die Prüfung des Vertrags sollten Sie einen Anwalt für Erbrecht hinzuziehen.
Veränderungen bei Betriebsübergabe begleiten
Dem jungen Neuunternehmer ist das Vertrauen entgegen zu bringen, selbstständig Entscheidungen über die Weiterentwicklung des Betriebs zu fällen, sowie seine Fähigkeiten in vollem Umfang entfalten zu können, dem Vorbesitzer hingegen ist ein ansehnliches Leben im Alter sicherzustellen. Für ein reibungsloses Miteinander sollte Rücksicht auf die unterschiedlichen Interessen und die Rollenumverteilung genommen werden, sowie die Anerkennung der verlagerten Tätigkeitsbereiche.
Das gemeinsame Besprechen aller wichtigen Themen am Familientisch oder unter vier Augen ist notwendig, um vor endgültigem Vertragsabschluss eine Übereinkunft treffen zu können.
Ein beratendes Gespräch mit der Landwirtschaftskammer sollte ergänzend vereinbart werden, denn so ist gewährleistet, dass auch die letzten Kleinigkeiten fristgerecht abgewickelt werden können. Ein Fest zur offiziellen Hof- und Betriebsübernahme ist sinnvoll, sobald der Übergabevertrag unterzeichnet und alle amtlichen Behördengänge abgeschlossen sind. Dieses spiegelt die gegenseitige Zufriedenheit beider Parteien wider, denn der Übergeber ist stolz darauf, den Betrieb weiterhin in der Familie zu wissen, der neue Geschäftsführer hingegen ist geehrt über das ihm entgegen gebrachte Vertrauen auf Fortführung des Unternehmens.
Vorkehrungen bei der Hof- und Betriebsübergabe
Unklarheiten innerhalb der Familie oder unter vier Augen bereinigen Informationsbeschaffung wie beispielsweise Zeitpunkt des Pensionseintritts, steuerliche Umstände oder Fragen zur Förderungsmöglichkeiten bestehen weiterhin noch die ein oder anderen Unsicherheiten bezüglich der Hof- und Betriebsübernahme, so stehen die Landwirtschaftskammern beratend mit verschiedenen Bildungsangeboten zur Seite.
Palette der Vertragsschriftführer
Unterschriften benötigen notarielle Beurkundung. Der Autor des Vertrags organisiert in der Regel die grundverkehrsbehördliche Genehmigung sowie den Grundbucheintrag und leitet diese an das Finanzamt weiter.
- Neuzulassung des Fuhrparks
- geänderte Daten müssen den Versicherungen gemeldet werden
- Angleichen des Betriebskontos, Mitteilung an Kunden und Lieferanten
- Information der neuen Verhältnisse an die Genossenschaften
- Aufsetzen oder umschreiben von Testamenten und weiteren Schriftstücken.
Wie kann Ihnen ein Anwalt rund um die Hof- und Betriebsübernahme helfen?
Bei einer Hof und Betriebsübernahme ist das Einschalten eines Anwalts für Erbrecht zu empfehlen. Dieser kann Sie über die Konsequenzen und Risiken bei der Hofübergabe beraten und Ihnen etwaige Fragen zum Thema beantworten. Außerdem hilft er Ihnen beim Aufsetzen eines Übergabevertrags und prüft einen bereits bestehenden Vertrag auf Richtigkeit. Ein Anwalt kann Ihnen darüber hinaus auch bei der Erstellung oder Änderung des Testaments behilflich sein.
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