Erbverzicht rückgängig machen § Risiken & Ablauf
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Erbrechtsinfo Redaktion

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- Durch einen Erbverzicht verzichtet der jeweilige Erbberechtigte auf seinen gesamten Erbanspruch.
- Grundsätzlich ist es möglich, einen Verzicht auf das Erbrecht rückgängig zu machen.
- Der Wunsch, den Verzichtsvertrag aufzuheben, muss beiderseitig begründet werden.
- In Ausnahmefällen ist auch eine einseitige Aufhebung des Erbverzichts möglich.
Risiken beim Erbverzicht
Der Erbverzicht ist in § 551 ABGB geregelt, er erleichtert die Planung komplizierter Erbfälle und beschert vor allem dem Erblasser einen größeren Handlungsspielraum. Der Erbverzicht ist die einzige Verfügung, die zulässig ist, die ein künftiges Recht betrifft und zu Lebzeiten des Nachlassgebers abgeschlossen wird. Allerdings sollte die Entscheidung für oder gegen einen Verzicht auf das Erbrecht gut durchdacht sein. Im Falle einer Erbverzichtserklärung sind nämlich mit dem Verzichtenden auch dessen Nachkommen betroffen. Der Erbverzicht schließt nicht nur das gesetzliche Erbrecht aus, sondern auch das Recht auf den Pflichtteil.
Es ist daher ratsam, sich die Entscheidung über den Erbverzicht gut zu überlegen, da der Erbverzicht nur in Ausnahmefällen rückgängig gemacht werden kann. Im Gegensatz zur Erbausschlagung, die nicht mehr revidiert werden kann, hat man beim Erbverzicht als Erbberechtiger begrenzte Möglichkeiten, die Entscheidung zu widerrufen. Die Gültigkeit des Erbverzichtsvertrags ist nach Vertragsrecht zu beurteilen. Hier gibt es einige Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen, um einen bereits abgeschlossenen Erbverzichtsvertrag wieder rückgängig zu machen.
Wann kann man einen Erbverzicht in Österreich widerrufen?
Es ist es möglich, einen Erbverzichtsvertrag nachträglich zu widerrufen, jedoch müssen aufgrund der Zweiseitigkeit des Vertrages sowohl der Erblasser als auch der Erbe mit der Aufhebung einverstanden sein. Außerdem ist eine Erklärung beider Parteien notwendig. Der Wunsch, einen Verzicht auf die Erbschaft zu widerrufen, muss also individuell begründet werden. Ein Erbverzicht kann grundsätzlich nur dann widerrufen werden, wenn der Erblasser noch am Leben ist.
Nach herrschender Auffassung ist jedoch unter Umständen auch eine formlose Aufhebung des Verzichts rechtskräftig, sofern sie einverständlich ist. Nach dem Tod des Erblassers ist eine Aufhebung nicht mehr möglich. Eine Aufhebung ist auch dann nicht mehr möglich, wenn der Erbe vor dem Erblasser verstirbt. Demnach sind dann die Enkelkinder des Erblassers vom Verzicht des vorverstorbenen Erben betroffen. Folgende Gründe sind für einen Widerruf des Erbverzichts denkbar:
- Arglistige Täuschung
- Nichtigkeit des Vertrags
Arglistige Täuschung
Hat der Erblasser nicht mit offenen Karten gespielt und den Erben durch Betrug oder Täuschung mit einer zu geringen Abfindung bedacht und damit zum Erbverzicht bewegt, liegt arglistige Täuschung vor. Der Erbe wurde beispielsweise durch die Vorspiegelung falscher Tatsachen in seinem Irrtum bestärkt und wurde so zum Abschluss des Erbverzichtsvertrags bestimmt. In einem solchen Fall kann der Erbe den Erbverzicht rückwirkend anfechten. Wichtig ist, in einem solchen Fall auf die Anfechtungsfrist zu achten. Hier gilt grundsätzlich ein Zeitraum von 3 Jahren ab Kenntnis der Täuschung bzw. des Betruges. Bei listiger Irreführung käme auch die 30-jährige, absolute Verjährungsfrist in Betracht.
Zuerst sollte man in dieser Situation das Gespräch mit dem Vertragspartner suchen, um eine einvernehmliche Lösung zu finden. Wenn man zu keiner Einigung kommt, gibt es die Möglichkeit, Erbstreitigkeiten im Zuge einer Mediation in Erwägung zu ziehen, um eine außergerichtliche Lösung zu finden. Bei arglistiger Täuschung, wenn Mediation keine Option mehr ist, kann auch der Verzicht auf das Erbrecht angefochten werden. Ein Anwalt für Erbrecht kann Sie in jedem Fall beraten und die beste Option in Ihrer Situation finden.
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Nichtigkeit des Vertrages
Ein weiterer Grund für den Widerruf des Erbverzichtsvertrags ist die Nichtigkeit des ursprünglichen Vertrags. Unter bestimmten Umständen ist ein Erbverzicht nichtig und ist demzufolge rechtlich von vornherein gar nicht zustande gekommen. Außerdem ist ein Erbverzichtsvertrag unwirksam, wenn er den Formvorschriften nicht entspricht. Das bedeutet, dass der Erbverzichtsvertrag nicht in Form eines Notariatsaktes oder eine Beurkundung durch ein gerichtliches Protokoll erfolgt ist. Ein Rechtsgeschäft ist außerdem nichtig, wenn eine Vertragspartei durch das Geschäft:
- in einer Zwangslage ausgebeutet wird.
- aufgrund seiner Unerfahrenheit benachteiligt ist und dies ausgenutzt wird.
- einen Mangel an Urteilsvermögen oder erhebliche Willensschwäche zeigt oder
- der anderen falsche Versprechungen macht oder die Versprechungen in einem Missverhältnis zum Verzicht stehen.
Hat beispielsweise der Erblasser den Erbberechtigten zum Verzicht auf das Erbrecht gezwungen, ist der Vertrag nichtig. In einem solchen oder ähnlich gelagerten Fall ist es immer ratsam, sich von einem auf Erbrecht spezialisierten Anwalt beraten zu lassen.
Wie wird ein Erbverzicht widerrufen?
Auch wenn es häufig Vorteile mit sich bringt, den Erbverzicht zu widerrufen, gibt es manchmal auch Nachteile. Hat der Erblasser beispielsweise viele Schulden, ist es fraglich, ob die Aufhebung des Erbverzichts für den Erben von Vorteil ist. Wenn es beiden Parteien darum geht, dass der Erbe trotz Erbverzicht erben kann, besteht für den Erblasser auch noch folgende Möglichkeit: Er kann den Erben in einem zeitlich nach dem Erbverzicht erstellten Testament bedenken. Somit erbt dieser nicht als gesetzlicher Erbe, sondern als Testamentserbe trotz des abgelegten Erbverzichts.
Ein Erbverzichtsvertrag kann nur von beiden beteiligten Parteien rückwirkend aufgehoben werden. Das bedeutet, dass der Erbverzichtsvertrag nicht einseitig widerrufbar ist. Daher ist es schwierig, einen Verzicht auf das Erbrecht zu widerrufen, der auf dem Wunsch einer Partei basiert. In diesem Fall kann der Erbverzichtsvertrag angefochten werden. Daher ist es empfehlenswert zuerst ein Gespräch mit Ihrem Vertragspartner zu suchen, um Ihre Wünsche über den Widerruf des Erbverzichts zu besprechen. Sollte der Vertragspartner nicht zustimmen, sollten Sie sich unbedingt rechtliche Unterstützung eines Anwalts holen.
Ein Anwalt für Erbrecht prüft Ihre Situation und erklärt Ihnen Ihre Möglichkeiten. Stimmt ihr Vertragspartner dem Widerrufe des Erbverzichtsvertrag zu, kann er beidseitig rückgängig gemacht werden. Zudem bedarf die Aufhebung des Erbverzichts zwar keinem Notariatsakt oder einem gerichtlichen Protokoll, aber der Schriftform. Das bedeutet, die Aufhebung muss einerseits vom Erblasser und andererseits vom Verzichtenden unterzeichnet werden. Um die genaue Vorgehensweise zu besprechen, suchen Sie unbedingt einen Anwalt oder Notar auf und lassen sich beraten.
Wie kann Ihnen ein Anwalt beim Erbverzicht rückgängig machen helfen?
Sie haben einen Erbverzichtsvertrag mit dem Erblasser abgeschlossen, da Sie davon überzeugt waren, dass dies die beste Lösung ist. Ihre Umstände haben sich nun geändert und Sie wollen den Erbverzicht wieder rückgängig machen. Um sich ein besseres Bild Ihrer rechtlichen Lage machen zu können, sollten Sie am besten einen Anwalt kontaktieren. Wollen Sie einen Erbverzichtsvertrag widerrufen, aber Ihr Vertragspartner stimmt nicht zu, benötigen Sie ebenfalls juristische Unterstützung. Ein Anwalt für Erbrecht kann die Voraussetzung für einen Widerruf des Erbverzichtsvertrags prüfen und kann abwägen, ob dies die beste Entscheidung für Sie ist. Ein Rechtsanwalt kann Ihnen außerdem bei den formalen Vorbereitungen für den Widerruf des Erbverzichts behilflich sein.Finden Sie in unserer Anwaltssuche den passenden Anwalt
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FAQ: Erbverzicht rückgängig machen
Durch den Erbverzichtsvertrag wird das gesetzliche Erbrecht zwar ausgeschlossen, der Erbe kann aber durch ein späteres Testament Erbe sein. Der Verzicht auf das Erbrecht berührt lediglich das Anwartschaftsrecht des Erben. Das bedeutet, dass er aber seine Erbfähigkeit nicht verliert.