Übergangener Erbe § Allgemeines & Erbschaftsklage
Ein übergangener Erbe ist dazu befugt, ein Testament anzufechten und es so gleichsam unwirksam zu machen. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass der Erblasser in seinem Testament einen vorhandenen Pflichtteilsberechtigten übergangen hat, weil ihm zu dem Zeitpunkt, als das Testament von ihm aufgesetzt wurde, der Pflichtteilsberechtigte unbekannt war oder dieser erst nach Aufsetzen des Testaments geboren wurde. Mittels diesem Anfechtungsrecht wollte der Gesetzgeber die Rechte der Pflichtteilsberechtigten, vor allem die der Kinder des Erblassers, schützen. Doch wann besteht ein Anfechtungsrecht und wie kann man das Testament anfechten und welche Fristen bestehen? Erfahren Sie alles zum Thema übergangener Erbe in diesem Ratgeber.
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Erbrechtsinfo Redaktion
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- Unter dem Begriff übergangene Erben versteht man, dass pflichtteilsberechtigte Personen weder enterbt noch in einer letztwilligen Verfügung begünstigt wurden.
- Übergangene Erben haben die Möglichkeit, das Testament anzufechten.
- Wurde man enterbt, besteht keine Anfechtungsrecht.
Allgemeines zum Übergangenen Erbe
Unter übergangene Erben versteht man im gesetzlichen Sinne dabei jene Pflichtteilsberechtigten, die weder als Erben im Testament vermerkt sind, noch ausdrücklich enterbt worden sind, noch vom Erblasser in seinem Vermächtnis bedacht wurden. Sofern der Pflichtteilsberechtigte jedoch vom Erblasser bewusst im Testament nicht bedacht wurde, d.h. von ihm enterbt wurde, besteht keine Möglichkeit der Anfechtung des Testaments.
Ein Pflichtteilsberechtigter hat in diesem Fall kein Anfechtungsrecht. Vielmehr muss der Pflichtteilsberechtigte unbewusst vom Erblasser übergangen worden sein, um eine Anfechtung des Testaments vor Gericht zu rechtfertigen. Ein Erbe hingegen, der an Stelle des Pflichtteilsberechtigten im Testament eingesetzt wurde, muss auch gegebenenfalls vor Gericht nachweisen, dass der Erblasser, auch wenn er von der Existenz des Pflichtteilsberechtigten gewusst hätte, sein Testament genauso aufgesetzt hätte, wie es dem Gericht vorliegt.
Testament anfechten
Übergangene Erben haben gestützt auf den Anfechtungsgrund eines Testamentes ein Jahr Zeit eine Anfechtung zu erklären. Das Testament wird dann rückwirkend für unwirksam erklärt und stattdessen tritt sodann die gesetzliche Erbfolge in Kraft. Die Erklärung der Testamentsanfechtung muss keine Begründung, sondern lediglich die Absicht der Testamentsanfechtung beinhalten. Durch die Anfechtung des Testaments kann erzielt werden, dass ein Testament für unwirksam erklärt wird oder ein früher geschriebenes Testament wieder Gültigkeit erlangt. 30 Jahre nach dem Erbfall sind alle Ansprüche zum Testament anfechten verjährt.
Erbschaftsklage
Ist das Verlassenschaftsverfahren abgeschlossen, hat der übergangene Erbe die Möglichkeit, seinen Anspruch in Form einer Erbschaftsklage geltend zu machen. Taucht beispielsweise nach der Einantwortung ein jüngeres Testament auf, welches den übergangenen Erbe begünstigt, hat der übergangene Erbe die Möglichkeit innerhalb von drei Jahren ab dem Zeitpunkt der Kenntnisses über ein jüngeres Testament eine Erbschaftsklage gegen den unrechtmäßigen Erben einzureichen. Diese Klage ist eine Universalklage auf das Herausgeben der Verlassenschaft des besser berechtigten Erben. Es kann auch nur eine Quote der Verlassenschaft betroffen sein. Die Erbansprüche verjähren 30 Jahre nach dem Tod des Erblassers.
So kann Ihnen ein Anwalt rund um das Thema übergangener Erbe behilflich sein
Ein Anwalt für Erbrecht kann Ihnen im Fall, dass Sie als Erbe übergangen wurden, helfen, das Testament anzufechten. Außerdem wird er Sie ausführlich zu Ihren Rechten aufklären und Ihre Ansprüche in Ihrer Situation prüfen. Durch eine sichere Beweisführung mithilfe des Anwalts haben Sie hier gute Chancen die Anfechtung bei Gericht erfolgreich durchzusetzen. Ein Anwalt für Erbrecht kann Ihnen im Zuge einer Erbschaftsklage helfen Ihre Ansprüche geltend zu machen.
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