Erben und Vererben im Ausland § Internationales Erbrecht & mehr
Was gibt es beim Erben und Vererben im Ausland zu beachten? Viele Österreicher träumen davon, ihre Pension irgendwo im Süden Europas zu verbringen. Sie planen, Häuser in der Toskana, in Spanien oder Südfrankreich zu kaufen und dort zu leben. Nach dem Tod soll der Altersruhesitz an die Kinder oder Enkel gehen, doch ganz so einfach ist Erben außerhalb Österreichs nicht. Das Erbrecht im Ausland weicht vielleicht vom österreichischen Erbrecht ab, oder die gesetzliche Erbfolge im Ausland ist anders.
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Erbrechtsinfo Redaktion
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- Liegt ein Erbfall mit Auslandsbezug vor, gilt das internationale Erbrecht.
- Im internationalen Erbrecht steht, welches Gericht für die Abwicklung der Verlassenschaft zuständig ist.
- Jedes Land hat sein eigenes Erbrecht, jedoch hat Österreich mit einigen Ländern ein Abkommen geschlossen.
- Seit 17.08.2015 gibt es in der EU eine neue Erbrechtsverordnung, die das Auslandserbrecht für EU-Bürger vereinfacht.
- Bei einem Auslandserbe kann eine Erbschaftssteuer anfallen.
- Besteht ein Doppelbesteuerungsabkommen für die Erbschaftssteuer, entfällt die Erbschaftssteuer.
Allgemeines zum Erben im Ausland
Welche Bestimmungen gelten für Immobilien und Vermögen im Ausland? Welche Kosten und Steuern kommen beim Erben im Ausland auf Sie zu? Und wann muss internationales Erbrecht angewendet werden? In unserem Ratgeber finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um erben in Europa. Grundsätzlich ist das Aufsetzen eines Testaments nicht schwierig, man sollte allerdings auf einige wesentliche Punkte achten um Fehler zu vermeiden. Insbesondere sollte man sich überlegen, welche Testamentsart die richtige ist.
Welche Möglichkeiten gibt es bei der Erstellung eines Testaments überhaupt? Wo soll man sein Testament aufbewahren und zu welchem Zeitpunkt sollte man ein Testament überhaupt erstellen? Benötigt man für ein Testament einen Notar oder Rechtsanwalt? Wie hoch sind die Kosten für ein Testament und was ist eigentlich ein Erbvertrag? Alle Antworten auf diese und weitere Fragen erhalten Sie hier.
Internationales Erbrecht
Sobald ein sogenannter „Erbfall mit Auslandsbezug“ vorliegt, gilt internationales Erbrecht. Dieses regelt, welche nationalen Bestimmungen beim erben im Ausland angewendet werden müssen. Darüber hinaus steht darin, welches Gericht für die Abwicklung der Verlassenschaft zuständig. Es ist also kein Erbrecht im eigentlich Sinn, sondern bestimmt nur, welches Erbrecht im Ausland gilt.
Also wenn ein Österreicher ein Haus in Spanien besitzt und dort stirbt, seine Erben aber in Österreich leben. Oder umgekehrt, zum Beispiel wenn Sie im Ausland leben, aber in Österreich etwas von einem Verwandten erben. Internationales Erbrecht ist nicht wirklich international, sondern jedes Land hat seine eigenen Bestimmungen beim Erben in Europa. Darüber hinaus hat Österreich jedoch mit einigen Staaten zwischenstaatliche Abkommen geschlossen.
EU Erbrechtsverordnung
- Aufenthaltsprinzip: Es gilt das Erbrecht des Staates, in dem der Erblasser bei seinem Tod den „gewöhnlichen Aufenthalt“ hatte.
- Erbrechtswahl: Sie können im Testament festlegen, welches Erbrecht gelten soll.
- Zuständigkeit der Gerichte anhand des Aufenthaltsprinzips.
- Europäisches Nachlasszeugnis als Bescheinigung der Ansprüche der Erben.
Was ändert sich durch die EU Erbrechtsverordnung? Bisher galt für Österreicher das Staatsbürgerschaftsprinzip. Falls Sie österreichischer Staatsbürger sind, haben Sie Ihr Vermögen und Ihre Immobilien im Ausland nach österreichischem Recht vererbt. Seit August 2015 gilt dagegen das „Aufenthaltsprinzip“. Welches Erbrecht im Ausland angewendet wird, hängt nun davon ab, wo der Verstorbene vor seinem Tod den „gewöhnlichen Aufenthalt“ hatte. Den gewöhnlichen Aufenthalt bestimmt man meist nach Hauptwohnsitz und Lebensmittelpunkt einer Person, daher gilt beispielsweise spanisches Erbrecht, wenn Sie in Ihrer Pension nach Spanien gezogen sind.
Zweitens gibt es jetzt die Erbrechtswahl beim Vererben in Europa. Machen Sie ein Testament, können Sie darin festlegen, ob österreichisches oder ausländisches Erbrecht für Ihre Verlassenschaft angewendet werden soll. Ihre Wahl hat dann auch Vorrang gegenüber dem allgemeinen Aufenthaltsprinzip. Dritte Änderung betrifft die gerichtliche Zuständigkeit beim Erben innerhalb der EU. Hier wurde so vereinfacht, dass nur noch das Aufenthaltsprinzip zählt. Damit ist ein Gericht jenes Staats zuständig, in dem der Erblasser zuletzt gelebt hat. Viertens gibt es nun das „Europäische Nachlasszeugnis“. Es wird im zuständigen Staat ausgestellt und bestätigt den Erben ihre Ansprüche beim Erben im Ausland.
Erben innerhalb Europas
Wenn Sie etwas im Ausland erben, müssen Sie sich als erstes informieren, welches Erbrecht gilt. Einerseits ist das vom internationalen Erbrecht des jeweiligen Landes abhängig, andererseits von der Staatsbürgerschaft von Erben und Erblasser sowie davon, wo der Verstorbene zuletzt gelebt hat. Das Erbrecht im Ausland kann dabei erheblich vom österreichischen abweichen, etwa bei der Erbschaftssteuer. Diese wurde in Österreich 2008 abgeschafft, im Gegensatz dazu existiert sie in den meisten anderen EU-Staaten aber weiterhin. Wie hoch die Steuer ist, hängt meist mit der gesetzlichen Erbfolge im Ausland zusammen, darüber hinaus gibt es Doppelbesteuerungsabkommen, die verhindern, dass Sie mehrfach Erbschaftssteuer zahlen.
Meldepflicht beim Erben aus dem Ausland
Haben Sie Vermögen im Ausland geerbt, kommt es darauf an, welches Erbrecht gilt. Nach der österreichischen Gesetzgebung besteht für geerbtes Auslandsvermögen keine Meldepflicht. Fällt Ihr Erbe unter ausländisches Erbrecht, kann es sein, dass Sie die Erbschaft im jeweiligen Land melden müssen, daher sollten Sie immer einen auf Auslandserbrecht spezialisierten Anwalt oder Notar um Rat fragen.
Fallbeispiel
Ihr Großvater mütterlicherseits besaß ein Haus in der Schweiz, in dem er zuletzt mehr als die Hälfte des Jahres seinen Wohnsitz hatte. In seinem Testament hat er dieses Haus Ihnen hinterlassen. Gemäß der Schweizer Regelung erben Sie in der Schweiz jetzt nach dem dortigen Recht. Damit müssen Sie nun auch die Schweizer Erbschaftssteuer zahlen, allerdings hat der Erblasser beim Erben in der Schweiz aber die Möglichkeit einer Rechtswahl in seinem Testament. Hat Ihr Großvater hier österreichisches Recht gewählt, dann wird sein Nachlass in Österreich nach österreichischem Erbrecht abgewickelt.
Erbschaftssteuer im Ausland
Bei einer Auslandserbschaft kann eine Erbschaftssteuer in beträchtlicher Höhe anfallen. Wovon hängt ab, ob Sie beim Erben in Europa Steuern zahlen müssen? Hauptsächlich davon, ob für Ihren Erbfall österreichisches oder ausländisches Erbrecht gilt. Dafür sind Ihr Lebensmittelpunkt und das internationale Erbrecht ausschlaggebend. Falls ein Doppelbesteuerungsabkommen für die Erbschaftssteuer besteht, entfällt die Erbschaftssteuer. Solche Abkommen gibt es aber nur mit Frankreich, den Niederlanden, Tschechien, den USA, Liechtenstein, Polen, Ungarn, der Schweiz sowie Schweden. In allen anderen Ländern müssen Sie die Erbschaftssteuer zahlen.
Die Unbedenklichkeitsbescheinigung stellt Ihnen das Finanzamt aus. Darin wird bestätigt, dass die fälligen Steuern, etwa Grunderwerbssteuer und bis 2008 auch Erbschafts- und Schenkungssteuer, bereits bezahlt sind.
Doppel- und Mehrfachbesteuerung bei Erbfall
Vererben Sie etwas im Ausland, könnte eine Doppel- oder Mehrfachbesteuerung möglich sein, beispielsweise, wenn Sie ein Ferienhaus in Griechenland und einen Zweitwohnsitz in Deutschland besitzen. Das heißt, treffen Sie beim Vererben innerhalb der EU keine Vorkehrungen, so müssen Ihre Erben eventuell in Griechenland und in Deutschland Erbschaftssteuer zahlen, desweiteren ist in Österreich Grunderwerbssteuer fällig. Wie können Sie das verhindern? Am einfachsten, indem Sie im Testament österreichisches Erbrecht für gültig erklären.
Immobilien erben im Ausland
Worauf müssen Sie achten, falls Sie ein Haus oder eine Immobilie im Ausland geerbt haben? Dabei müssen Sie zwischen einer Erbschaft innerhalb und außerhalb der EU unterscheiden. Innerhalb der EU regelt die EU Erbrechtsverordnung, welche Bestimmungen beim Erben im Ausland gelten. Außerhalb der EU steht das im internationalen Erbrecht des Landes, in dem das Haus liegt. Unabhängig vom Erbrecht ist die Eigentumsübertragung von Immobilien in jedem Land anders geregelt. Ein im Ausland geerbtes Haus gehört Ihnen erst dann tatsächlich, wenn Sie im jeweiligen Staat formell als Eigentümer anerkannt sind.
Erben in Spanien
Welche Schritte sind beim Erben in Spanien als Österreicher notwendig? Finden Sie heraus, ob es in Spanien ein gültiges Testament gibt. Danach prüfen Sie, ob darin ein Erbrecht gewählt wurde. Davon hängt nicht nur die Zuständigkeit der Gerichte ab, sondern auch das Erbrecht, nach dem der Erbfall abgewickelt wird. Suchen Sie sich daher bei einer Erbschaft in Spanien am besten einen Anwalt, der eine Partnerkanzlei vor Ort hat.Kosten beim Erben in der EU
Alle Kosten sind landesspezifisch, deswegen liefert die folgende Übersicht nur einen ungefähren Kostenrahmen für eine Erbschaft im Ausland (in Prozent des Gesamtwerts):
Art der Erbschaft | Prozent des Gesamtwertes |
---|---|
Grunderwerbssteuer | 0 bis 7 % |
Erbschaftssteuer | 0 bis 50 % |
Grundsteuer | 0 bis 2,5 % |
Transaktionssteuer | 0 bis 6 % |
Gebühren für eine Eigentumsübertragung | Je nach nationaler Gesetzgebung |
Vermögenssteuer | Nur in Frankreich, Luxemburg und Spanien |
Vererben innerhalb der EU
Beim Vererben innerhalb der Europäischen Union ist die EU Erbrechtsverordnung seit 17.08.2015 das entscheidende Gesetz. Seitdem gilt das Aufenthaltsprinzip. Das bedeutet, unabhängig von Ihrer Staatsbürgerschaft, ist prinzipiell das Erbrecht des Landes anzuwenden, in dem Sie Ihren Lebensmittelpunkt hatten. Dennoch können sie in einer „Verfügung von Todes wegen“ entscheiden, dass für Ihr Erbe österreichisches Recht gilt.
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Immobilie innerhalb Europas vererben
Wollen Sie auswandern, gilt für Ihre Erbe möglicherweise das Erbrecht jenes Landes, in dem Sie zuletzt gelebt haben. Einerseits greift beim Vererben in der EU die EU Erbrechtsverordnung, andererseits gilt im Nicht-EU-Ausland beim Vererben im Ausland das internationale Erbrecht des entsprechenden Staats. Sie besitzen ein Haus im Süden und nach Ihrem Tod sollen Ihre Kinder und Enkel auch weiterhin den Urlaub dort verbringen können.
Aufgrund der EU Erbrechtsverordnung gilt immer das Erbrecht des Landes, in dem Sie Ihren Lebensmittelpunkt haben. Ist Ihr Haus nur Ferienheim, so müssen Sie lediglich österreichische Gesetze beachten. Leben Sie in Ihrer Immobilie im Ausland, dann fällt diese unter ausländisches Erbrecht. Das ist auch für Ihren Letzten Willen wichtig, denn Sie müssen in Ihrem Testament die jeweiligen Formvorschriften beachten! Lassen Sie sich daher immer von einem Rechtsexperten für internationales Erbrecht beraten. Ihre Erben sollen einmal nicht nur Ihren Besitz in Österreich, sondern auch Ihr Haus in Spanien erben? Dann ist es wichtig, sich frühzeitig zu erkundigen, was Sie dafür tun müssen. In jedem Fall sollten Sie unbedingt ein Testament in Spanien errichten, das den dort geltenden Formvorschriften entspricht.
Testament und Vermögen im EU Ausland vererben
Beim Vererben von Auslandsvermögen ist es wichtig, dass ein Testament allen notwendigen Formvorschriften entspricht. Also den ausländischen ebenso wie den österreichischen. Wo Sie das Testament errichten, ist egal. Besitzen Sie Auslandsvermögen oder Immobilien in mehreren EU-Ländern, deswegen sollten Sie als Österreicher im Testament das Erbrecht Ihres Heimatlandes wählen. Denn damit ersparen Sie Ihren Erben die Erbschaftssteuer. Dazu wird die Abhandlung des Nachlasses einfacher. Das gilt besonders, wenn Sie vorhaben, auszuwandern.
Kosten beim Vererben aus dem Ausland
Ich will etwas im Ausland vererben, welche Kosten kommen auf mich zu? Das hängt einerseits davon ab, in welchem Land sich Ihr ausländisches Vermögen befindet. Andererseits ist ausschlaggebend, wo Sie vor Ihrem Tod Ihren Wohnsitz hatten. Denn danach richtet sich, welches Erbrecht im Ausland zur Anwendung kommt.
Mögliche Kosten umfassen:
- Grunderwerbssteuer (bei Immobilien)
- Erbschaftssteuer (in den meisten EU-Ländern)
- Grundsteuer
- Gerichts-, Anwalts- und Notariatskosten
- Transaktionssteuer
- Vermögenssteuer (nur in Frankreich, Spanien und Luxemburg)
So kann Ihnen ein Anwalt beim Erben und Vererben im Ausland helfen
Wie finde ich einen guten Anwalt für Auslandserbrecht? Sehen Sie sich nach Anwälten und Notaren um, die Kooperationspartner in dem Land haben, wo Sie etwas erben oder vererben wollen. Denn diese arbeiten mit lokalen Experten zusammen. Somit können sie darfür sorgen, dass Erben im Ausland für Sie oder Ihre Erben möglichst günstig und problemlos abläuft.
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FAQ: Erben und Vererben im Ausland
Hier greift nach der EU Erbrechtsverordnung ebenfalls das Aufenthaltsprinzip, das bedeutet, wenn Sie in Spanien leben, ist ein spanisches Gericht für die Abwicklung Ihres Nachlasses zuständig. Dementsprechend wendet das Gericht dabei spanisches Erbrecht an. Sie haben aber die Möglichkeit der Erbrechtswahl im Testament.