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Erben und Vererben im Ausland § Internationales Erbrecht & mehr

Was gibt es beim Erben und Vererben im Ausland zu beachten? Viele Österreicher träumen davon, ihre Pension irgendwo im Süden Europas zu verbringen. Sie planen, Häuser in der Toskana, in Spanien oder Südfrankreich zu kaufen und dort zu leben. Nach dem Tod soll der Altersruhesitz an die Kinder oder Enkel gehen, doch ganz so einfach ist Erben außerhalb Österreichs nicht. Das Erbrecht im Ausland weicht vielleicht vom österreichischen Erbrecht ab, oder die gesetzliche Erbfolge im Ausland ist anders.

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Inhaltsverzeichnis
Das Wichtigste in Kürze

Allgemeines zum Erben im Ausland

Welche Bestimmungen gelten für Immobilien und Vermögen im Ausland? Welche Kosten und Steuern kommen beim Erben im Ausland auf Sie zu? Und wann muss internationales Erbrecht angewendet werden? In unserem Ratgeber finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um erben in Europa. Grundsätzlich ist das Aufsetzen eines Testaments nicht schwierig, man sollte allerdings auf einige wesentliche Punkte achten um Fehler zu vermeiden. Insbesondere sollte man sich überlegen, welche Testamentsart die richtige ist.

Welche Möglichkeiten gibt es bei der Erstellung eines Testaments überhaupt? Wo soll man sein Testament aufbewahren und zu welchem Zeitpunkt sollte man ein Testament überhaupt erstellen? Benötigt man für ein Testament einen Notar oder Rechtsanwalt? Wie hoch sind die Kosten für ein Testament und was ist eigentlich ein Erbvertrag? Alle Antworten auf diese und weitere Fragen erhalten Sie hier.

Internationales Erbrecht

Sobald ein sogenannter „Erbfall mit Auslandsbezug“ vorliegt, gilt internationales Erbrecht. Dieses regelt, welche nationalen Bestimmungen beim erben im Ausland angewendet werden müssen. Darüber hinaus steht darin, welches Gericht für die Abwicklung der Verlassenschaft zuständig. Es ist also kein Erbrecht im eigentlich Sinn, sondern bestimmt nur, welches Erbrecht im Ausland gilt.

Also wenn ein Österreicher ein Haus in Spanien besitzt und dort stirbt, seine Erben aber in Österreich leben. Oder umgekehrt, zum Beispiel wenn Sie im Ausland leben, aber in Österreich etwas von einem Verwandten erben. Internationales Erbrecht ist nicht wirklich international, sondern jedes Land hat seine eigenen Bestimmungen beim Erben in Europa. Darüber hinaus hat Österreich jedoch mit einigen Staaten zwischenstaatliche Abkommen geschlossen.

Gut zu wissen
Neue Erbrechtsverordnung seit 2015
Beim Erben und Vererben innerhalb der EU gilt seit 17.08.2015 eine neue EU Erbrechtsverordnung, die das Auslandserbrecht für EU-Bürger vereinfacht. Ausgenommen davon sind Drittstaaten außerhalb der EU, sowie Dänemark, Irland und Großbritannien.

EU Erbrechtsverordnung

  • Aufenthaltsprinzip: Es gilt das Erbrecht des Staates, in dem der Erblasser bei seinem Tod den „gewöhnlichen Aufenthalt“ hatte.
  • Erbrechtswahl: Sie können im Testament festlegen, welches Erbrecht gelten soll.
  • Zuständigkeit der Gerichte anhand des Aufenthaltsprinzips.
  • Europäisches Nachlasszeugnis als Bescheinigung der Ansprüche der Erben.

Was ändert sich durch die EU Erbrechtsverordnung? Bisher galt für Österreicher das Staatsbürgerschaftsprinzip. Falls Sie österreichischer Staatsbürger sind, haben Sie Ihr Vermögen und Ihre Immobilien im Ausland nach österreichischem Recht vererbt. Seit August 2015 gilt dagegen das „Aufenthaltsprinzip“. Welches Erbrecht im Ausland angewendet wird, hängt nun davon ab, wo der Verstorbene vor seinem Tod den „gewöhnlichen Aufenthalt“ hatte. Den gewöhnlichen Aufenthalt bestimmt man meist nach Hauptwohnsitz und Lebensmittelpunkt einer Person, daher gilt beispielsweise spanisches Erbrecht, wenn Sie in Ihrer Pension nach Spanien gezogen sind.

Zweitens gibt es jetzt die Erbrechtswahl beim Vererben in Europa. Machen Sie ein Testament, können Sie darin festlegen, ob österreichisches oder ausländisches Erbrecht für Ihre Verlassenschaft angewendet werden soll. Ihre Wahl hat dann auch Vorrang gegenüber dem allgemeinen Aufenthaltsprinzip. Dritte Änderung betrifft die gerichtliche Zuständigkeit beim Erben innerhalb der EU. Hier wurde so vereinfacht, dass nur noch das Aufenthaltsprinzip zählt. Damit ist ein Gericht jenes Staats zuständig, in dem der Erblasser zuletzt gelebt hat. Viertens gibt es nun das „Europäische Nachlasszeugnis“. Es wird im zuständigen Staat ausgestellt und bestätigt den Erben ihre Ansprüche beim Erben im Ausland.

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Ein Anwalt für Erbrecht kann Ihnen beim Aufsetzen eines Testaments helfen, in dem Sie die Anwendung des österreichischen Erbrechts für Ihr Erbe festlegen.

Erben innerhalb Europas

Wenn Sie etwas im Ausland erben, müssen Sie sich als erstes informieren, welches Erbrecht gilt. Einerseits ist das vom internationalen Erbrecht des jeweiligen Landes abhängig, andererseits von der Staatsbürgerschaft von Erben und Erblasser sowie davon, wo der Verstorbene zuletzt gelebt hat. Das Erbrecht im Ausland kann dabei erheblich vom österreichischen abweichen, etwa bei der Erbschaftssteuer. Diese wurde in Österreich 2008 abgeschafft, im Gegensatz dazu existiert sie in den meisten anderen EU-Staaten aber weiterhin. Wie hoch die Steuer ist, hängt meist mit der gesetzlichen Erbfolge im Ausland zusammen, darüber hinaus gibt es Doppelbesteuerungsabkommen, die verhindern, dass Sie mehrfach Erbschaftssteuer zahlen.

Meldepflicht beim Erben aus dem Ausland

Haben Sie Vermögen im Ausland geerbt, kommt es darauf an, welches Erbrecht gilt. Nach der österreichischen Gesetzgebung besteht für geerbtes Auslandsvermögen keine Meldepflicht. Fällt Ihr Erbe unter ausländisches Erbrecht, kann es sein, dass Sie die Erbschaft im jeweiligen Land melden müssen, daher sollten Sie immer einen auf Auslandserbrecht spezialisierten Anwalt oder Notar um Rat fragen.

Fallbeispiel

Ihr Großvater mütterlicherseits besaß ein Haus in der Schweiz, in dem er zuletzt mehr als die Hälfte des Jahres seinen Wohnsitz hatte. In seinem Testament hat er dieses Haus Ihnen hinterlassen. Gemäß der Schweizer Regelung erben Sie in der Schweiz jetzt nach dem dortigen Recht. Damit müssen Sie nun auch die Schweizer Erbschaftssteuer zahlen, allerdings hat der Erblasser beim Erben in der Schweiz aber die Möglichkeit einer Rechtswahl in seinem Testament. Hat Ihr Großvater hier österreichisches Recht gewählt, dann wird sein Nachlass in Österreich nach österreichischem Erbrecht abgewickelt.

Erbschaftssteuer im Ausland

Bei einer Auslandserbschaft kann eine Erbschaftssteuer in beträchtlicher Höhe anfallen. Wovon hängt ab, ob Sie beim Erben in Europa Steuern zahlen müssen? Hauptsächlich davon, ob für Ihren Erbfall österreichisches oder ausländisches Erbrecht gilt. Dafür sind Ihr Lebensmittelpunkt und das internationale Erbrecht ausschlaggebend. Falls ein Doppelbesteuerungsabkommen für die Erbschaftssteuer besteht, entfällt die Erbschaftssteuer. Solche Abkommen gibt es aber nur mit Frankreich, den Niederlanden, Tschechien, den USA, Liechtenstein, Polen, Ungarn, der Schweiz sowie Schweden. In allen anderen Ländern müssen Sie die Erbschaftssteuer zahlen.

Gut zu wissen
Was ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung?

Die Unbedenklichkeitsbescheinigung stellt Ihnen das Finanzamt aus. Darin wird bestätigt, dass die fälligen Steuern, etwa Grunderwerbssteuer und bis 2008 auch Erbschafts- und Schenkungssteuer, bereits bezahlt sind.

Doppel- und Mehrfachbesteuerung bei Erbfall

Vererben Sie etwas im Ausland, könnte eine Doppel- oder Mehrfachbesteuerung möglich sein, beispielsweise, wenn Sie ein Ferienhaus in Griechenland und einen Zweitwohnsitz in Deutschland besitzen. Das heißt, treffen Sie beim Vererben innerhalb der EU keine Vorkehrungen, so müssen Ihre Erben eventuell in Griechenland und in Deutschland Erbschaftssteuer zahlen, desweiteren ist in Österreich Grunderwerbssteuer fällig. Wie können Sie das verhindern? Am einfachsten, indem Sie im Testament österreichisches Erbrecht für gültig erklären.

Immobilien erben im Ausland

Worauf müssen Sie achten, falls Sie ein Haus oder eine Immobilie im Ausland geerbt haben? Dabei müssen Sie zwischen einer Erbschaft innerhalb und außerhalb der EU unterscheiden. Innerhalb der EU regelt die EU Erbrechtsverordnung, welche Bestimmungen beim Erben im Ausland gelten. Außerhalb der EU steht das im internationalen Erbrecht des Landes, in dem das Haus liegt. Unabhängig vom Erbrecht ist die Eigentumsübertragung von Immobilien in jedem Land anders geregelt. Ein im Ausland geerbtes Haus gehört Ihnen erst dann tatsächlich, wenn Sie im jeweiligen Staat formell als Eigentümer anerkannt sind.

Erben in Spanien

Welche Schritte sind beim Erben in Spanien als Österreicher notwendig? Finden Sie heraus, ob es in Spanien ein gültiges Testament gibt. Danach prüfen Sie, ob darin ein Erbrecht gewählt wurde. Davon hängt nicht nur die Zuständigkeit der Gerichte ab, sondern auch das Erbrecht, nach dem der Erbfall abgewickelt wird. Suchen Sie sich daher bei einer Erbschaft in Spanien am besten einen Anwalt, der eine Partnerkanzlei vor Ort hat.
Gut zu wissen
Beispiel
Frau Meier hat ihr ganzes Leben auf ein Häuschen am spanischen Strand gespart. In ihrer Pension verkauft sie die Wohnung in Wien und zieht nach Spanien. Nach ein paar Jahren stirbt Frau Meier, jedoch ohne ein Testament gemacht zu haben. Da sie ihren Wohnsitz in Spanien hatte, gilt jetzt das spanische Erbrecht, obwohl sie österreichische Staatsbürgerin war.

Kosten beim Erben in der EU

Alle Kosten sind landesspezifisch, deswegen liefert die folgende Übersicht nur einen ungefähren Kostenrahmen für eine Erbschaft im Ausland (in Prozent des Gesamtwerts):

Art der ErbschaftProzent des Gesamtwertes
Grunderwerbssteuer0 bis 7 %
Erbschaftssteuer0 bis 50 %
Grundsteuer0 bis 2,5 %
Transaktionssteuer0 bis 6 %
Gebühren für eine EigentumsübertragungJe nach nationaler Gesetzgebung
VermögenssteuerNur in Frankreich, Luxemburg und Spanien

Vererben innerhalb der EU

Beim Vererben innerhalb der Europäischen Union ist die EU Erbrechtsverordnung seit 17.08.2015 das entscheidende Gesetz. Seitdem gilt das Aufenthaltsprinzip. Das bedeutet, unabhängig von Ihrer Staatsbürgerschaft, ist prinzipiell das Erbrecht des Landes anzuwenden, in dem Sie Ihren Lebensmittelpunkt hatten. Dennoch können sie in einer „Verfügung von Todes wegen“ entscheiden, dass für Ihr Erbe österreichisches Recht gilt.

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Immobilie innerhalb Europas vererben

Wollen Sie auswandern, gilt für Ihre Erbe möglicherweise das Erbrecht jenes Landes, in dem Sie zuletzt gelebt haben. Einerseits greift beim Vererben in der EU die EU Erbrechtsverordnung, andererseits gilt im Nicht-EU-Ausland beim Vererben im Ausland das internationale Erbrecht des entsprechenden Staats. Sie besitzen ein Haus im Süden und nach Ihrem Tod sollen Ihre Kinder und Enkel auch weiterhin den Urlaub dort verbringen können.

Aufgrund der EU Erbrechtsverordnung gilt immer das Erbrecht des Landes, in dem Sie Ihren Lebensmittelpunkt haben. Ist Ihr Haus nur Ferienheim, so müssen Sie lediglich österreichische Gesetze beachten. Leben Sie in Ihrer Immobilie im Ausland, dann fällt diese unter ausländisches Erbrecht. Das ist auch für Ihren Letzten Willen wichtig, denn Sie müssen in Ihrem Testament die jeweiligen Formvorschriften beachten! Lassen Sie sich daher immer von einem Rechtsexperten für internationales Erbrecht beraten. Ihre Erben sollen einmal nicht nur Ihren Besitz in Österreich, sondern auch Ihr Haus in Spanien erben? Dann ist es wichtig, sich frühzeitig zu erkundigen, was Sie dafür tun müssen. In jedem Fall sollten Sie unbedingt ein Testament in Spanien errichten, das den dort geltenden Formvorschriften entspricht.

Testament und Vermögen im EU Ausland vererben

Beim Vererben von Auslandsvermögen ist es wichtig, dass ein Testament allen notwendigen Formvorschriften entspricht. Also den ausländischen ebenso wie den österreichischen. Wo Sie das Testament errichten, ist egal. Besitzen Sie Auslandsvermögen oder Immobilien in mehreren EU-Ländern, deswegen sollten Sie als Österreicher im Testament das Erbrecht Ihres Heimatlandes wählen. Denn damit ersparen Sie Ihren Erben die Erbschaftssteuer. Dazu wird die Abhandlung des Nachlasses einfacher. Das gilt besonders, wenn Sie vorhaben, auszuwandern.

Kosten beim Vererben aus dem Ausland

Ich will etwas im Ausland vererben, welche Kosten kommen auf mich zu? Das hängt einerseits davon ab, in welchem Land sich Ihr ausländisches Vermögen befindet. Andererseits ist ausschlaggebend, wo Sie vor Ihrem Tod Ihren Wohnsitz hatten. Denn danach richtet sich, welches Erbrecht im Ausland zur Anwendung kommt.
Mögliche Kosten umfassen:

  • Grunderwerbssteuer (bei Immobilien)
  • Erbschaftssteuer (in den meisten EU-Ländern)
  • Grundsteuer
  • Gerichts-, Anwalts- und Notariatskosten
  • Transaktionssteuer
  • Vermögenssteuer (nur in Frankreich, Spanien und Luxemburg)

So kann Ihnen ein Anwalt beim Erben und Vererben im Ausland helfen

Wie finde ich einen guten Anwalt für Auslandserbrecht? Sehen Sie sich nach Anwälten und Notaren um, die Kooperationspartner in dem Land haben, wo Sie etwas erben oder vererben wollen. Denn diese arbeiten mit lokalen Experten zusammen. Somit können sie darfür sorgen, dass Erben im Ausland für Sie oder Ihre Erben möglichst günstig und problemlos abläuft.

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FAQ: Erben und Vererben im Ausland

Hier greift nach der EU Erbrechtsverordnung ebenfalls das Aufenthaltsprinzip, das bedeutet, wenn Sie in Spanien leben, ist ein spanisches Gericht für die Abwicklung Ihres Nachlasses zuständig. Dementsprechend wendet das Gericht dabei spanisches Erbrecht an. Sie haben aber die Möglichkeit der Erbrechtswahl im Testament.

Nein, ein vorhandenes Testament bleibt auch weiterhin gültig. Besitzen Sie Vermögen oder Immobilien im Ausland, sollten Sie Ihren Letzten Willen um die Erbrechtswahl ergänzen. Aber Achtung: Sie können nur zwischen österreichischem Recht und dem Recht Ihres Wohnsitzlandes wählen.
Von einer „Erbschaft mit Auslandsbezug“ spricht man immer dann, wenn Österreicher Immobilien oder Vermögen im Ausland besitzen und diese vererbt werden oder ein sie in ein anderen Land ausgewandert sind und dort bis zum Tod den Lebensmittelpunkt hatten. Außerdem spricht man von einer Erbschaft mit Auslandsbezug, wenn ein ausländischer Staatsbürger seinen Wohnsitz in Österreich hat und hier stirbt oder wenn ein Österreicher stirbt, der mit einem ausländischen Staatsbürger verheiratet war.
Hat die Erbschaft Auslandsbezug, regelt internationales Erbrecht, welche Gesetze für den Erbfall gelten. Beim Erben innerhalb der EU ist das die EU Erbrechtsverordnung, entsprechend gelten in Drittstaaten die Bestimmungen des jeweiligen Landes.
Grundsätzlich ja, allerdings muss das Testament die jeweiligen Formvorschriften erfüllen, damit es auch nach dem Erbrecht im Ausland gültig ist. Wenn Sie vorhaben in Zukunft ins Ausland zu ziehen oder sich eine Ferienwohnung im Ausland kaufen wollen, lassen Sie Ihren Letzten Willen am besten von einem Anwalt prüfen.
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