Seit meiner Kanzleigründung vor 28 Jahren hat sich als einer der Schwerpunkte meiner Tätigkeit als Rechtsanwältin die Beratung und Vertretung meiner Mandantinnen und Mandanten in Erbrechtsangelegenheiten ergeben.
Ich wickle im Auftrag des oder der Erben/in das Verlassenschaftsverfahren anstelle des Gerichtskommissärs ab oder berate und vertrete bei Uneinigkeit der Erben einen oder mehrere von ihnen im Verfahren vor dem Gerichtskommissär, damit schon in diesem Stadium sachgerechte außergerichtliche Lösungen zur Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen oder deren Abwehr im Wege von Erb- oder Pflichtteilsübereinkommen erzielt werden können, womit sich allenfalls langwierige, kostspielige Prozesse erübrigen würden. Ebenso unterstütze ich bei der Berechnung und Geltendmachung von Pflegevermächtnissen.
Viel Streit kann mit durchdachten Testamenten, Erbverträgen und Firmennachfolgeplanungen vermieden werden. Relativ unbekannt sind noch immer die gesetzlich vorgeschriebenen Ein- zahlungen des Erben einer halben Eigentumswohnung, wenn man nicht rechtzeitig mit an- waltlichem Know-how Abhilfe durch vertragliche Regelung oder Testament geschaffen hat.
Weitere Leistungen:
- Übergabsverträge samt Pflichtteilsverzichtsverträgen mit „weichenden Kindern“
- Patientenverfügungen samt Registrierung
- Vorsorgevollmachten samt Eintragung der Wirksamkeit und – seit 01.07.2018 neu: Vereinbarung über gewählte
- Erwachsenenvertretung jeweils samt Registrierung
- Registrierung von Testamenten zur Vermeidung von unauffindbaren Testamenten
Als Teilnehmerin am Erbrechtscheck (Aktion der Rechtsanwaltskammer) biete ich die Erstberatung in der Dauer von 30 Minuten, unabhängig davon um welche Werte es geht, zum pauschalen Betrag von € 180,00 brutto an.